Betriebskosten

Betriebskosten sind beim Betrieb einer Immobilie entstehende Kosten, die zu guten Teilen auf den Mieter umgelegt werden können. Die Einzelheiten, welche Betriebkosten umgelegt werden können, sind in der Betriebskostenverordnung geregelt.

Welche Betriebskosten auf den Mieter umlegbar sind, soll allerdings aus dem Mietvertrag erkennbar sein: Der Mieter soll sich ein klares Bild davon machen können, welche Betriebskosten oder Nebenkosten auf ihn zukommen.

Allerdings sind beispielsweise Verwaltungskosten in der Regel nicht auf den Mieter umlegbar. Auch der Umlage von Reparaturkosten sind enge Grenzen gesetzt.

Für den Mieter soll eine Betriebskostenabrechnung erstellt werden, damit er die Zusammensetzung der auf ihn umgelegten Kosten nachvollziehen kann. Dabei sollte auch der Umlageschlüssel, also zu welchen Anteilen der Mieter für die entstandenen Kosten aufkommen muss, hervorgehen.

Im Zweifelsfall fragen Sie bitte jedoch einen Rechtsanwalt, da die genaue Aufsplittung der Betriebskosten im Einzelfall jeweils unterschiedlich sein kann.

 

 

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2 Responses to Betriebskosten

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